Seiteneinstieg / OBAS
Die Zugangsvoraussetzungen sind zum 1.2.2012 verändert und an die Lehramtszugangsverordnung angepasst worden. Die Studienleistungen müssen nunmehr 51 SWS (80 LP) für das erste Fach und - bei OBAS-Teilnahme - 17 SWS (26LP) für das zweite Fach umfassen. siehe dazu die Informationsbroschüre Seiteneinstieg
Nach der neuen OBAS (siehe unten) beginnt die Ausbildung jetzt jeweils am 1. Mai bzw. 1. November.
Bei neueingestellten Seiteneinsteigern wird schon im Bewerbungsverfahren geprüft, ob eine Teilnahme an der OBAS möglich ist.
Seiteneinsteiger mit Hochschulabschluss, die vor dem 15.9.2008 eingestellt wurden, können noch die Teilnahme an der Ausbildung nach OBAS beantragen. Den Verfahrensablauf bei sogenannten "Altfällen" finden Sie hier.
OBAS bedeutet "Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung"
Wenn die Lehrkraft mit der berufsbegleitenden Ausbildung beginnt, erhält sie einen Zusatzvertrag für die Zeit der Ausbildung. Besteht bereits ein unbefristeter Arbeitsvertrag, bleibt dieser bestehen. Falls die Prüfung im Anschluss an die OBAS - Ausbildung nicht bestanden wird, lebt der unbefristete Vertrag wieder auf.
Ist eine Teilnahme an der OBAS nicht möglich, nimmt der Seiteneinsteiger an der Pädagogischen Einführungsmaßnahme teil.
Beachten Sie auch die Seite "Seiteneinstieg" auf dem Internetportal LEO
Materialien für Seiteneinsteiger in den Schuldienst:
Broschüre Seiteneinstieg |
Informationsbroschüre Seiteneinstieg in den Schuldienst mit berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst |
OBAS | neu 2016: Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung |
Formular als Anlage zur Bewerbung für die OBAS-Teilnahme |
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OVP 2016 |
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der 2. Staatsprüfung |
Runderlass des MSW zur Pädagogischen Einführung |
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Hinweise zur Ausbildung nach OBAS und zur pädagogischen Einführung (Verfügung der BR Düsseldorf) |