Was ist ein BEM?
BEM bedeutet Betriebliches Eingliederungsmangement. Damit ist die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers gemeint, Möglichkeiten zu klären, wie eine Dienstunfähigkeit überwunden und mit welchen Hilfen erneute Dienstunfähigkeit verhindert werden kann.
Wenn die krankheitsbedingten Fehlzeiten eines Beschäftigten 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten erreichen, wird der Betroffene angeschrieben. In diesem Schreiben werden die Ziele des BEM-Verfahrens erläutert. Das Verfahren ist freiwillig. Wenn es nicht erwünscht wird, findet es nicht statt!
Die betroffene Person kann wählen wo das Gespräch stattfindet; in der Schule oder bei der Bezirksregierung. Ebenso steht es frei, ob der Personalrat beteiligt wird, ob ggf. die Schwerbehindertenvertretung beteiligt wird.
Mögliche Ergebnisse eines BEM können sein: Organisatorische Hilfen ( Unterrichtsverteilung, Stundenplan...), Entlastung ( Klassenfahrten, Aufsichten, Mehrarbeit), stufenweise Wiedereingliederung, Arbeitsplatzgestaltung, Abordnung/Versetzung, Fortbildung, u.a.
Dazu gibt es ein Informationsblatt BEM. der Bezirksregierung.
Hier steht unsere Broschüre zum BEM. (Vers. 2022)
Manchmal ist es sinnvoll, selbst ein BEM zu beantragen, um Unterstützung bei der Rückkehr in den Dienst zu erhalten. Da es kein Antragsformular gibt, haben wir ein Musterschreiben erstellt.